Alljährlich kommt es immer wieder zu Toten
und Verletzten in Deutschland, wegen fahrlässigen Verhaltens oder
Unwissenheit. Hier deshalb einige der wichtigsten Regeln und
Verhaltensmaßnahmen die man beherzigen
sollte:
Baden Verboten:
Binnenland
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In Schifffahrtswasserstraßen, Kanälen
und Hafenbecken. Immer wieder ertrinken Kinder und selbst
Erwachsene in Flüssen und Kanälen, weil die Sogwirkung der Schiffe
unterschätzt wird. Vor allem Kinder sind gefährdet, denn der Sog eines
vorbeifahrenden Schiffes kann so stark werden, dass der Badende in die
Flussmitte gesogen wird und dann in die Strömung mitgerissen wird.
Selbst Opfer sind bekannt, die in die Schiffsschraube fahrender
Schiffe gerissen wurden. Zudem droht Gefahr durch große Wellen, die
einen Schwimmer auf Untiefen werfen oder gegen Mauern schlagen können.
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Auch Sportboote (Schnellbote, Wasserski
etc) können Schwimmer überfahren. Rettung ist dann so gut wie nicht
mehr möglich. Daher gilt generell: In Flüssen und Kanälen ist das
Baden strikt verboten - es sei denn, es gibt eigens dafür
ausgeschilderte und somit von den Behörden zugelassene Flussbereiche.
Auch Stillwasserzonen an Seitenarmen sind für Schwimmer in der
Regel tabu. Hier lauern unter anderem noch zusätzliche Gefahren durch
Altwasser mit hoher Keimbelastung sowie durch Müll und Treibgut.
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Generell geht eine große Gefahr durch
Untiefen aus und durch Strudelbildung (beispielsweise in
der Nähe von Schleusen, Wehren, Kraftwerken, Leitwerken und Buhnen).
Untiefen sind oftmals nicht zu erkennen und so kann es beim
Schwimmen zu Schürfwunden kommen. Beim Springen von Bäumen, Mauern,
Wegen, Brücken, Hafenbecken, Schiffen etc. zu Schädelverletzungen und
Knochenbrüchen kommen.
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Baggerseen
müssen von den
Behörden freigegeben sein. Es muss also ausgeschildert sein, ob
gebadet werden darf oder nicht. Oftmals bergen solche wilden Seen
Untiefen und Steilhänge, welche gefährlich sind. Es besteht
Verletzungsgefahr. Da Baggerseen nicht selten abgelegen sind, kann im
Falle einen eintretenden Notfalls entweder ein Hilferuf nicht gehört
werden, oder aber Hilfe wegen unwegsamer Gelände nicht rechtzeitig
eintreffen. Ebenfalls sind Baggerseen nicht selten Naturschutzgebiete
und wichtiger Zufluchtsraum für seltene Vögel und Fische.
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Oftmals teilen sich Sportboote, Segler,
Surfer, Wasserskifahrer ein Badegewässer. Beachten Sie ausgewiesene
Schwimmbereiche und halten Sie sich nur dort auf. Schnell kann ein
Schwimmer im Wasser von einem Fahrzeug übersehen und überfahren
werden.
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An dieser Stelle sei nochmals darauf
hingewiesen, dass der Pegelwert eines Pegels nichts mit der
Wassertiefe des jeweiligen Gewässers zu tun hat. Beispiel
Bodensee: Der Bodensee ist im Durchschnitt rund 90 Meter tief, an einigen
Stellen bis zu 254 Meter! Der Pegel Konstanz zeigt z.B. aber nur 3,20 Meter
an. Ähnlich ist dies an Bächen und Flüssen und Wasserstraßen. Ein
Pegelwert von 3,00 Metern am Pegel Köln, sagt nicht aus, dass dort auch
nur die Wassertiefe bei 3 Metern liegt. Stichwort: Schifffahrtsrinne!
Würde der Pegel Köln bei Niedrigwasser 1,45 Meter anzeigen, so haben
die Schiffe noch immer 3,95 Meter Wasser unterm Kiel. Mehr dazu in der
Rubrik "Alles
über den Pegel".
Baden Verboten: Küste /
Meer
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In Hafenbecken und an nicht
bewachten Strandabschnitten sowie in Schleusenbereichen, Stauwehren, Prielen,
Sielen und in Bereich vom Pumpstationen.
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Achtung Gezeiten!
Nicht bei
einsetzender Ebbe schwimmen. Stellenweise kann das ablaufende Wasser
Schwimmer, sei es mit Luftmatratzen, Schlauchbooten, Tretbooten, ins
offene Meer hinausziehen oder in Schifffahrtsrinnen hineinziehen.
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Auch in bewachten Strandabschnitten
sollte immer auf den Hinweisen der Bademeister Folge geleistet werden.
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Insbesondere auf etwaige Sturm- oder Starkwindwarnungen ist zu
achten. Aufkommende starke Winde können Fahrzeuge ohne eigenen Antrieb
schnell aufs offene Meer oder in Schifffahrtsrouten abdrängen. Für ihre Planungen sind die Sturmwarnungen für die Küsten an
Nord- und Ostsee der Kachelmannwetter.com gut geeignet.
Baden Verboten:
Gewitter / Sturm / Sommer
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Zieht ein Gewitter auf sollte man das
Wasser umgehend verlassen und sich in einen festen Unterstand begeben.
Da Wasser den elektrischen Strom sehr gut leitet, kann ein
Blitzschlag ins Wasser zum Tode führen. Nicht unter Bäumen
unterstellen! (Dem Blitz ist es egal, ob er in eine Eiche, Buche,
Pappel oder Ahorn einschlägt!) Am sichersten ist am in einem Auto.
Beim Zelten: nicht die Zeltstangen anfassen - schlägt der
Blitz in der Nähe ein, leitet die Eisenstange den Strom. Achtung beim
Campen in Mulden und Senken oder an kleinen Bächen, denn diese
können bei Gewittern überschwemmt werden. Achtung vor umstürzenden
Bäumen.
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Auch nicht auf Aussichtsplattformen,
Stegen, Brücken, Dämmen und Deichen und Schiffen aufhalten. (Ist man
auf einem Schiff möglichst unter Deck bleiben). Ist man auf einem
offenen Gefährt unterwegs möglichst schnell einen Hafen anlaufen.
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Nicht selten treten in Gewittern
Sturmböen auf, die oftmals rasch ihr Richtung ändern können und
somit zu eine unkontrollierbaren Abdrift des Bootes führen können.
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Stellenweise kann es in starken Schauern
und Gewittern zur Überlastung der Kanalisation kommen, daher
können sich Fäkalkeime und Schmutzwasser in Badeseen, in Bäche,
Kanäle und Flüsse ergießen. Auch in langen warmen sommerlichen
Perioden können in Stillwasserflächen erhöhte Keimbelastungen oder
Fäkalkeime zu einer Gesundheitsgefährdung führen. Besonders Kinder
sind davon gefährdet. Durchfall, Erbrechen oder allergische Reaktionen
können die Folge sein!
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Damit sie nicht an Gewittern
überrascht werden, können sie sich über
Gewitterwarnungen und die Blitzortung bei Kachelmannwetter.com
informieren
Achtung
bei großer Hitze - die besten Tipps!
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Generell gilt: Vor dem Sprung ins Wasser
abbrausen oder langsam an die Wassertemperatur gewöhnen. Auch erfahrene
Schwimmer und topfitte Menschen können einen Kreislaufkollaps
bekommen, wenn man überhitzt ins kalte Wasser springt.
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Nach einer größeren Mahlzeit
mindestens 30 Minuten warten, bevor man schwimmt. Auch hier kann der
Kreislauf kollabieren, denn der Körper konzentriert sich primär auf
die Verdauung und kann größere Temperaturschwankungen oder
Anstrengungen nicht mehr bewerkstelligen. Besser ist auf jeden Fall eine
leichte
Kost oder ein Snack. Keine eiskalten Getränke! Sie
bewirken nur den gegenteiligen Effekt - der Körper erhitzt sich eher
noch mehr. Kühles Obst, Obstsalate, Fruchtsäfte und Gemüse
sind die Wundermittel bei starker Hitze.
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Die
Innenräume in PKW heizen sich sehr schnell auf. Schon in 5 bis
10 Minuten können sich diese auf Werte von 50 Grad und mehr erhitzen,
wenn das Auto in der prallen Sonne steht. Kinder und Tiere können
schon nach wenigen Minuten einen qualvollen Hitzetod erleiden. Nahezu
in jedem Jahr sterben Kinder und Tiere in überhitzen Wagen. Da hilft
eben auch nicht ein kleiner geöffneter Fensterspalt!
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Alkohol sollte man vermeiden.
Durch den Alkohol erweitern sich die Blutgefäße und man kühlt
schneller aus, zudem sinkt die Leistungsfähigkeit unter
Alkoholeinfluss.
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Auch ein langer Tag am und im Wasser
macht durstig. Trinken sie die erforderlichen 2 bis 3 Liter
Mineralwasser oder Säfte.
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In
der Regel liegt die heißeste Tageszeit zwischen 14 und 17 Uhr.
Die kühlste Tageszeit liegt zwischen 3 Uhr und Sonnenaufgang.
Lüften Sie entsprechend die Räume. Daher gilt: Jalousien
herunterlassen und Fenster schließen, damit die Außenwärme nicht in
die Räume eindringen kann. Vor allem aber die Sonneneinstrahlung
heizt die Räume stark auf. Hat man keine Jalousien so kann man die
Fenster auch (am besten von außen) mit Alufolie abkleben, damit die
Sonne draußen bleiben. Lässt man kleine Schlitze, dann bleibt es
trotzdem hell im Raum.
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Setzen sie sich ein Zeitlimit!
Überschätzen Sie nicht ihre Kraft und Ausdauer - zu langer
Aufenthalt im Wasser kann zu einer Unterkühlung führen.
Lähmungserscheinungen sind möglich und man kann dann das rettende Ufer
möglicherweise nicht mehr erreichen. Besonders Kleinkinder nicht
überfordern - regelmäßige Schwimmpausen zur Erholung auf Aufwärmung
einlegen.
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Sonnenschutz!
Bedenken Sie, dass
durch die Reflektion des Wassers eine wesentlich höhere
Strahlungsbelastung von der Sonne ausgeht. Außerdem können sich
Sonnenschutzmittel mit der Zeit im Wasser auflösen. Daher regelmäßig
nach cremen. Unbedingt Kleinkinder vor starker Sonneneinstrahlung
schützen. Junge Haut ist besonders sonnenbrandgefährdet und schnell
steigt das Hautkrebsrisiko an. Beachten Sie auch, dass T-Shirts bzw.
dünne Kleidung die Sonne trotzdem durchlässt und es unbemerkt zu
gefährlichem Sonnenbrand kommen kann. Auf Schiffen ebenfalls auf
ausreichenden Sonnenschutz achten (Reflektion des Sonnenlichtes vom
Meerwasser bzw. von der Schiffsoberfläche aus).
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Auf Wasserfahrzeugen sollte
generell eine Schwimmweste getragen werden - dies gilt auch für erfahrene Schwimmer!
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Beachten Sie grundsätzlich
Warnhinweise,
Absperrungen, Bojen etc. an Ufern, Schleusen und sonstigen Bauwerken.
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Achten Sie auf Sauberkeit im Gelände.
Scherben können schwere Schnittwunden verursachen, gefährliche
Entzündungen durch Keime und Schmutz sind möglich. Am besten immer
Badesandalen tragen. Melden Sie grobe Verunreinigungen oder
Schäden an Schwimmeinrichtungen oder Erste- Hilfemitteln umgehend
der Polizei oder des zuständigen Betreibers.
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Offenes Feuer und Grillen
sind
nur in bestimmten, dafür eigens ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Unsachgemäße Feuer und Glut sowie
Rauchen in Feld, Wald, Wiese und Flur kann schnell Flächenbrände
auslösen. Melden Sie Brände ungehend der Feuerwehr oder der
Forstbehörde.
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weitere Infos zum Wassersparen in den
Rubriken Wasser
Winter: Betreten Verboten:
Flussbauten / Eisflächen
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In der Regel dürfen Hafengelände,
Industrieanlagen, Umschlagstellen, Krananlagen, Hebewerke,
Schleusenanlagen, Bauhöfe, Stege, Wehre, Kraftwerksgelände usw.
nicht betreten werden. Es sei denn, es sind eigens ausgeschilderte
Besucherzugänge anzutreffen.
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Ebenfalls nicht betreten werden
dürfen im Winter zugefrorene Flüsse oder Hafenbecken. Bricht
man ins Eis ein, kann man von der Flussströmung unter die Eisfläche
gezogen werden und eine Rettung ist nahezu ausgeschlossen. Außerdem
sinkt die Körpertemperatur im Eiswasser binnen weniger Minuten in
lebensbedrohliche Bereiche - es kommt schnell zu Lähmungserscheinungen
oder Herzstillstand. Man hat also sehr schnell keine Kraft mehr, sich
selbst aus dem Eise zu befreien. Ähnliches gilt für Seen und Teiche.
Gewässer dürfen grundsätzlich bei Eis nur dann betreten werden, wenn
die örtlichen Behörden eine Freigabe erteilt haben; sprich nach einer
Messung der Eisdicke zu dem Schluss gekommen sind, dass die Eisfläche
tragfähig ist und man nicht einbrechen kann. Dennoch ist auch hier
besonders unter Brücken, im Bereich von Wehren, Schleusentoren
und Abwassereinläufen größte Vorsicht geboten, da hier die Eisdecke
oft brüchig, instabil oder gar zu dünn ausgebildet ist.
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Eltern sollten Kinder und Jugendliche
unbedingt auf diese Gefahren aufmerksam machen, und klarstellen, dass
man Eis auf Flüssen und Seen nicht betreten darf, wenn es nicht
ausdrücklich erlaubt ist. Eisflächen sind heimtükisch, ein Einbruch in
die Eisdecke geschieht oft ohne Vorwarnung!
Erste Hilfe: Wasser / Eis
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Menschen im Wasser, die um Hilfe rufen,
mit einer Rettungsstange, oder Rettungsring, oder anderen Hilfsmitteln retten. Wenn das nicht möglich ist,
auf keinen Fall dem Opfer nähern – das Risiko ist zu groß, selbst in
Lebensgefahr zu geraten. Stattdessen das Opfer im Auge behalten und den
Rettungsdienst alarmieren. Leblose Personen, zum Beispiel auf dem
Beckengrund eines Schwimmbades, sofort hinaufholen. Opfer, die an Land
gebracht wurden, mit den üblichen Erste Hilfe-Maßnahmen versorgen.
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Ist eine Person ins Eis eingebrochen
ist äußerste Vorsicht geboten. Es zählt jedoch jede Sekunde, da die
Person im Wasser sehr schnell unterkühlt und bald bewegungsunfähig sein
wird: Sofort den Rettungsdienst rufen. Sind mehrere Menschen zugegen
sollte eine Kette gebildet werden: Dabei flach auf die Eisfläche
legen und sich langsam und vorsichtig an die Einbruchstelle herantasten
und versuchen den Ertrinkenden auf die Eisfläche zu ziehen. Ein gutes
Hilfsmittel ist auch ein langer Stock (Spazierstock), oder Ast, um den
Ertrinkenden zu erreichen. Aber Vorsicht dass man nicht selbst
einbricht. Die gerettete Person möglichst schnell mit wärmender Kleidung
versorgen.
Weitere Informationen zum Thema Erste Hilfe beim
Deutschen Roten Kreuz
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