Aktuelle Wasserstandsvorhersagen und Nachrichten zum Thema Hochwasser, Dürre, etc. auf der Hauptseite: pegeldeutschland.de

Zu Gefahrenquellen beim Schwimmen in öffentlichen Gewässern

Letzte Aktualisierung: Freitag, 31. Juli 2020 - 08:23 Uhr MESZ

 


Verhaltens-Tipps für Schwimmer

Alljährlich kommt es immer wieder zu Toten und Verletzten in Deutschland, wegen fahrlässigen Verhaltens oder Unwissenheit. Hier deshalb einige der wichtigsten Regeln und Verhaltensmaßnahmen die man beherzigen sollte:

 

Baden Verboten: Binnenland

 

  1. In Schifffahrtswasserstraßen, Kanälen und Hafenbecken. Immer wieder ertrinken Kinder und selbst Erwachsene in Flüssen und Kanälen, weil die Sogwirkung der Schiffe unterschätzt wird. Vor allem Kinder sind gefährdet, denn der Sog eines vorbeifahrenden Schiffes kann so stark werden, dass der Badende in die Flussmitte gesogen wird und dann in die Strömung mitgerissen wird. Selbst Opfer sind bekannt, die in die Schiffsschraube fahrender Schiffe gerissen wurden. Zudem droht Gefahr durch große Wellen, die einen Schwimmer auf Untiefen werfen oder gegen Mauern schlagen können.

  2. Auch Sportboote (Schnellbote, Wasserski etc) können Schwimmer überfahren. Rettung ist dann so gut wie nicht mehr möglich. Daher gilt generell: In Flüssen und Kanälen ist das Baden strikt verboten - es sei denn, es gibt eigens dafür ausgeschilderte und somit von den Behörden zugelassene Flussbereiche. Auch Stillwasserzonen an Seitenarmen sind für Schwimmer in der Regel tabu. Hier lauern unter anderem noch zusätzliche Gefahren durch Altwasser mit hoher Keimbelastung sowie durch Müll und Treibgut.

  3. Generell geht eine große Gefahr durch Untiefen aus und durch Strudelbildung (beispielsweise in der Nähe von Schleusen, Wehren, Kraftwerken, Leitwerken und Buhnen). Untiefen sind oftmals nicht zu erkennen und so kann es beim Schwimmen zu Schürfwunden kommen. Beim Springen von Bäumen, Mauern, Wegen, Brücken, Hafenbecken, Schiffen etc. zu Schädelverletzungen und Knochenbrüchen kommen.

  4. Baggerseen müssen von den Behörden freigegeben sein. Es muss also ausgeschildert sein, ob gebadet werden darf oder nicht. Oftmals bergen solche wilden Seen Untiefen und Steilhänge, welche gefährlich sind. Es besteht Verletzungsgefahr. Da Baggerseen nicht selten abgelegen sind, kann im Falle einen eintretenden Notfalls entweder ein Hilferuf nicht gehört werden, oder aber Hilfe wegen unwegsamer Gelände nicht rechtzeitig eintreffen. Ebenfalls sind Baggerseen nicht selten Naturschutzgebiete und wichtiger Zufluchtsraum für seltene Vögel und Fische.

  5. Oftmals teilen sich Sportboote, Segler, Surfer, Wasserskifahrer ein Badegewässer. Beachten Sie ausgewiesene Schwimmbereiche und halten Sie sich nur dort auf. Schnell kann ein Schwimmer im Wasser von einem Fahrzeug übersehen und überfahren werden.

  6. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass der Pegelwert eines Pegels nichts mit der Wassertiefe des jeweiligen Gewässers zu tun hat. Beispiel Bodensee: Der Bodensee ist im Durchschnitt rund 90 Meter tief, an einigen Stellen bis zu 254 Meter! Der Pegel Konstanz zeigt z.B. aber nur 3,20 Meter an. Ähnlich ist dies an Bächen und Flüssen und Wasserstraßen. Ein Pegelwert von 3,00 Metern am Pegel Köln, sagt nicht aus, dass dort auch nur die Wassertiefe bei 3 Metern liegt. Stichwort: Schifffahrtsrinne! Würde der Pegel Köln bei Niedrigwasser 1,45 Meter anzeigen, so haben die Schiffe noch immer 3,95 Meter Wasser unterm Kiel. Mehr dazu in der Rubrik "Alles über den Pegel".

 

Baden Verboten: Küste / Meer

  1. In Hafenbecken und an nicht bewachten Strandabschnitten sowie in Schleusenbereichen, Stauwehren, Prielen,  Sielen und in Bereich vom Pumpstationen.

  2. Achtung Gezeiten! Nicht bei einsetzender Ebbe schwimmen. Stellenweise kann das ablaufende Wasser Schwimmer, sei es mit Luftmatratzen, Schlauchbooten, Tretbooten, ins offene Meer hinausziehen oder in Schifffahrtsrinnen hineinziehen.

  3. Auch in bewachten Strandabschnitten sollte immer auf den Hinweisen der Bademeister Folge geleistet werden.

  4. Insbesondere auf etwaige Sturm- oder Starkwindwarnungen ist zu achten. Aufkommende starke Winde können Fahrzeuge ohne eigenen Antrieb schnell aufs offene Meer oder in Schifffahrtsrouten abdrängen. Für ihre Planungen sind die Sturmwarnungen für die Küsten an Nord- und Ostsee der Kachelmannwetter.com gut geeignet.

 

Baden Verboten: Gewitter / Sturm / Sommer

  1. Zieht ein Gewitter auf sollte man das Wasser umgehend verlassen und sich in einen festen Unterstand begeben. Da Wasser den elektrischen Strom sehr gut leitet, kann ein Blitzschlag ins Wasser zum Tode führen. Nicht unter Bäumen unterstellen! (Dem Blitz ist es egal, ob er in eine Eiche, Buche, Pappel oder Ahorn einschlägt!) Am sichersten ist am in einem Auto. Beim Zelten: nicht die Zeltstangen anfassen - schlägt der Blitz in der Nähe ein, leitet die Eisenstange den Strom. Achtung beim Campen in Mulden und Senken oder an kleinen Bächen, denn diese können bei Gewittern überschwemmt werden. Achtung vor umstürzenden Bäumen. 

  2. Auch nicht auf Aussichtsplattformen, Stegen, Brücken, Dämmen und Deichen und Schiffen aufhalten. (Ist man auf einem Schiff möglichst unter Deck bleiben). Ist man auf einem offenen Gefährt unterwegs möglichst schnell einen Hafen anlaufen.

  3. Nicht selten treten in Gewittern Sturmböen auf, die oftmals rasch ihr Richtung ändern können und somit zu eine unkontrollierbaren Abdrift des Bootes führen können.

  4. Stellenweise kann es in starken Schauern und Gewittern zur Überlastung der Kanalisation kommen, daher können sich Fäkalkeime und Schmutzwasser in Badeseen, in Bäche, Kanäle und Flüsse ergießen. Auch in langen warmen sommerlichen Perioden können in Stillwasserflächen erhöhte Keimbelastungen oder Fäkalkeime zu einer Gesundheitsgefährdung führen. Besonders Kinder sind davon gefährdet. Durchfall, Erbrechen oder allergische Reaktionen können die Folge sein!

  5. Damit sie nicht an Gewittern überrascht werden, können sie sich über Gewitterwarnungen und die Blitzortung bei Kachelmannwetter.com informieren

 

Achtung bei großer Hitze - die besten Tipps!

  1. Generell gilt: Vor dem Sprung ins Wasser abbrausen oder langsam an die Wassertemperatur gewöhnen. Auch erfahrene Schwimmer und topfitte Menschen können einen Kreislaufkollaps bekommen, wenn man überhitzt ins kalte Wasser springt.

  2. Nach einer größeren Mahlzeit mindestens 30 Minuten warten, bevor man schwimmt. Auch hier kann der Kreislauf kollabieren, denn der Körper konzentriert sich primär auf die Verdauung und kann größere Temperaturschwankungen oder Anstrengungen nicht mehr bewerkstelligen. Besser ist auf jeden Fall eine leichte Kost oder ein Snack. Keine eiskalten Getränke! Sie bewirken nur den gegenteiligen Effekt - der Körper erhitzt sich eher noch mehr. Kühles Obst, Obstsalate, Fruchtsäfte und Gemüse sind die Wundermittel bei starker Hitze.

  3. Die Innenräume in PKW heizen sich sehr schnell auf. Schon in 5 bis 10 Minuten können sich diese auf Werte von 50 Grad und mehr erhitzen, wenn das Auto in der prallen Sonne steht. Kinder und Tiere können schon nach wenigen Minuten einen qualvollen Hitzetod erleiden. Nahezu in jedem Jahr sterben Kinder und Tiere in überhitzen Wagen. Da hilft eben auch nicht ein kleiner geöffneter Fensterspalt!

  4. Alkohol sollte man vermeiden. Durch den Alkohol erweitern sich die Blutgefäße und man kühlt schneller aus, zudem sinkt die Leistungsfähigkeit unter Alkoholeinfluss.

  5. Auch ein langer Tag am und im Wasser macht durstig. Trinken sie die erforderlichen 2 bis 3 Liter Mineralwasser oder Säfte.

  6. In der Regel liegt die heißeste Tageszeit zwischen 14 und 17 Uhr. Die kühlste Tageszeit liegt zwischen 3 Uhr und Sonnenaufgang. Lüften Sie entsprechend die Räume. Daher gilt: Jalousien herunterlassen und Fenster schließen, damit die Außenwärme nicht in die Räume eindringen kann. Vor allem aber die Sonneneinstrahlung heizt die Räume stark auf. Hat man keine Jalousien so kann man die Fenster auch (am besten von außen) mit Alufolie abkleben, damit die Sonne draußen bleiben. Lässt man kleine Schlitze, dann bleibt es trotzdem hell im Raum.

  7. Setzen sie sich ein Zeitlimit! Überschätzen Sie nicht ihre Kraft und Ausdauer - zu langer Aufenthalt im Wasser kann zu einer Unterkühlung führen. Lähmungserscheinungen sind möglich und man kann dann das rettende Ufer möglicherweise nicht mehr erreichen. Besonders Kleinkinder nicht überfordern - regelmäßige Schwimmpausen zur Erholung auf Aufwärmung einlegen.

  8. Sonnenschutz! Bedenken Sie, dass durch die Reflektion des Wassers eine wesentlich höhere Strahlungsbelastung von der Sonne ausgeht. Außerdem können sich Sonnenschutzmittel mit der Zeit im Wasser auflösen. Daher regelmäßig nach cremen. Unbedingt Kleinkinder vor starker Sonneneinstrahlung schützen. Junge Haut ist besonders sonnenbrandgefährdet und schnell steigt das Hautkrebsrisiko an. Beachten Sie auch, dass T-Shirts bzw. dünne Kleidung die Sonne trotzdem durchlässt und es unbemerkt zu gefährlichem Sonnenbrand kommen kann. Auf Schiffen ebenfalls auf ausreichenden Sonnenschutz achten (Reflektion des Sonnenlichtes vom Meerwasser bzw. von der Schiffsoberfläche aus).

  9. Auf Wasserfahrzeugen sollte generell eine Schwimmweste getragen werden - dies gilt auch für erfahrene Schwimmer!

  10. Beachten Sie grundsätzlich Warnhinweise, Absperrungen, Bojen etc. an Ufern, Schleusen und sonstigen Bauwerken.

  11. Achten Sie auf Sauberkeit im Gelände. Scherben können schwere Schnittwunden verursachen, gefährliche Entzündungen durch Keime und Schmutz sind möglich. Am besten immer Badesandalen tragen. Melden Sie grobe Verunreinigungen oder Schäden an Schwimmeinrichtungen oder Erste- Hilfemitteln umgehend der Polizei oder des zuständigen Betreibers.

  12. Offenes Feuer und Grillen sind nur in bestimmten, dafür eigens ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Unsachgemäße Feuer und Glut sowie Rauchen in Feld, Wald, Wiese und Flur kann schnell Flächenbrände auslösen. Melden Sie Brände ungehend der Feuerwehr oder der Forstbehörde.

  13. weitere Infos zum Wassersparen in den Rubriken Wasser

Winter: Betreten Verboten: Flussbauten / Eisflächen

  1. In der Regel dürfen Hafengelände, Industrieanlagen, Umschlagstellen, Krananlagen, Hebewerke, Schleusenanlagen, Bauhöfe, Stege, Wehre, Kraftwerksgelände usw. nicht betreten werden. Es sei denn, es sind eigens ausgeschilderte Besucherzugänge anzutreffen.

  2. Ebenfalls nicht betreten werden dürfen im Winter zugefrorene Flüsse oder Hafenbecken. Bricht man ins Eis ein, kann man von der Flussströmung unter die Eisfläche gezogen werden und eine Rettung ist nahezu ausgeschlossen. Außerdem sinkt die Körpertemperatur im Eiswasser binnen weniger Minuten in lebensbedrohliche Bereiche - es kommt schnell zu Lähmungserscheinungen oder Herzstillstand. Man hat also sehr schnell keine Kraft mehr, sich selbst aus dem Eise zu befreien. Ähnliches gilt für Seen und Teiche. Gewässer dürfen grundsätzlich bei Eis nur dann betreten werden, wenn die örtlichen Behörden eine Freigabe erteilt haben; sprich nach einer Messung der Eisdicke zu dem Schluss gekommen sind, dass die Eisfläche tragfähig ist und man nicht einbrechen kann. Dennoch ist auch hier besonders unter Brücken, im Bereich von Wehren, Schleusentoren  und Abwassereinläufen größte Vorsicht geboten, da hier die Eisdecke oft brüchig, instabil oder gar zu dünn ausgebildet ist.

  3. Eltern sollten Kinder und Jugendliche unbedingt auf diese Gefahren aufmerksam machen, und klarstellen, dass man Eis auf Flüssen und Seen nicht betreten darf, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Eisflächen sind heimtükisch, ein Einbruch in die Eisdecke geschieht oft ohne Vorwarnung!

 

Erste Hilfe: Wasser / Eis

  1. Menschen im Wasser, die um Hilfe rufen, mit einer Rettungsstange, oder Rettungsring, oder anderen Hilfsmitteln retten. Wenn das nicht möglich ist, auf keinen Fall dem Opfer nähern – das Risiko ist zu groß, selbst in Lebensgefahr zu geraten. Stattdessen das Opfer im Auge behalten und den Rettungsdienst alarmieren. Leblose Personen, zum Beispiel auf dem Beckengrund eines Schwimmbades, sofort hinaufholen. Opfer, die an Land gebracht wurden, mit den üblichen Erste Hilfe-Maßnahmen versorgen.

  2. Ist eine Person ins Eis eingebrochen ist äußerste Vorsicht geboten. Es zählt jedoch jede Sekunde, da die Person im Wasser sehr schnell unterkühlt und bald bewegungsunfähig sein wird: Sofort den Rettungsdienst rufen. Sind mehrere Menschen zugegen sollte eine Kette gebildet werden: Dabei flach auf die Eisfläche legen und sich langsam und vorsichtig an die Einbruchstelle herantasten und versuchen den Ertrinkenden auf die Eisfläche zu ziehen. Ein gutes Hilfsmittel ist auch ein langer Stock (Spazierstock), oder Ast, um den Ertrinkenden zu erreichen. Aber Vorsicht dass man nicht selbst einbricht. Die gerettete Person möglichst schnell mit wärmender Kleidung versorgen.

Weitere Informationen zum Thema  Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz

Aktuelle Wasserstandsvorhersagen und Nachrichten zum Thema Hochwasser, Dürre, etc. auf der Hauptseite: pegeldeutschland.de

Links

Wetterportal wetter.info mit Niederschlagsradar

Wettervorhersagevideos

Wetter: Kachelmannwetter.com dort auch kurze Vorhersagevideos im Wetterkanal

Dies ist eine private, nicht-kommerzielle Seite von Andreas Wagner: Impressum und Haftungsausschluss. Es kann auf dieser Seite keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität gegeben werden. Alle Pegelangaben sowie die privaten Abschätzungen und Vorhersagen (circa-Angaben) sind ohne Gewähr und beruhen auf Berechnungen von Andreas Wagner! Daten und Texte, Grafiken, Abschätzungen, Vorhersagen und Ausführungen sind urheberrechtlich geschützt. Auch teilweise Auszüge nur mit Genehmigung des Betreibers! Dies ist keine behördliche Seite. Pegeldeutschland.de ist seit 1994 die erste private erfolgreiche Vorhersageseite für Wasserstände in Deutschland. Seit 1994 1,5 Millionen Besucher und rund 6 Millionen Seitenaufrufe.

© Andreas Wagner  Kontaktadresse Andreas Wagner

Counter gratis
Zugriffe seit 1.1.2000